Wohnsitz im Falle einer Scheidung in Deutschland

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    Bowei ist
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    Hallo Freunde, meine Frau und ich leben seit einer Woche in getrennten Häusern und sind leider in der Phase der Scheidung angelangt. Es gibt einige Fragen, die mich beschäftigen.

    Ich kam im Oktober 2018 im Rahmen eines Familientreffens nach Deutschland. Seitdem konnte ich aus bestimmten Gründen wie Ausbildung oder Wehrdienst nicht arbeiten. Ich habe den B1-Kurs und die Orientierungskursunterlagen absolviert. Meine Frau ist Deutsche und arbeitet. Weil unser Einkommen aber nicht ausreicht, holen wir uns Hilfe vom Jobcenter.

    Meine Frau und ich hatten schon lange heftige Auseinandersetzungen. Es kam zu körperlichen Angriffen. Er beleidigt mich ständig, macht rassistische Aussagen und wirft mich ständig aus dem Haus. In unserem letzten Gespräch habe ich als Mann körperlich eingegriffen, um ihn aufzuhalten. Anschließend schaltete sich die Polizei in den Vorfall ein. Die Polizei sagte, wenn ich Anzeige erstatte, sei es meiner Frau verboten, einmal nach Hause zu kommen. Ich habe keine Anzeige erstattet, damit meine Frau keinen Ärger bekommt, aber am Ende wurde ich für eine Weile aus dem Haus verwiesen, weil sie Anzeige erstattete. Aber ich habe der Polizei alles erzählt, als es passierte. Und ich habe die Audioaufnahme dieses Tages. Das letzte Mal gab es einen solchen Angriff im August, und die Polizei rückte erneut an. Sie überwiesen meinen Mann auch an das Rehabilitationszentrum. Am nächsten Tag konnte ich dort raus, weil ich gegangen bin. Ansonsten musste er eine gewisse Zeit dort verbringen.

    Meine Frau ist eine Person, die ständig Alkohol trinkt und sich in keinem guten psychischen Zustand befindet. Leider habe ich das zu spät gemerkt. In seiner Vergangenheit gab es einige Vorfälle im Zusammenhang mit der Polizei, die in seiner Akte aufgeführt sind. Mit anderen Worten: Es gibt Beweise dafür, dass ich meine Viktimisierung auf viele Arten beweisen kann.

    Sie gaben mir zweimal eine Fiktionbescheinigung, ab 2 Monaten. Letzten Oktober habe ich eine elektronische Karte bis Oktober 6 gekauft. Auf der Karte steht, dass ich eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis habe.

    Meine Frage ist: Kann ich in Deutschland bleiben, wenn ich in getrennten Häusern wohne? Oder kann ich im Falle einer Scheidung meine Aufenthaltserlaubnis nutzen? Ich habe keine Ahnung, wie ich vorgehen soll.

    Hallo Freunde, meine Frau und ich leben seit einer Woche in getrennten Häusern und sind leider in der Phase der Scheidung angelangt. Es gibt einige Fragen, die mich beschäftigen.

    Ich kam im Oktober 2018 im Rahmen eines Familientreffens nach Deutschland. Seitdem konnte ich aus bestimmten Gründen wie Ausbildung oder Wehrdienst nicht arbeiten. Ich habe den B1-Kurs und die Orientierungskursunterlagen absolviert. Meine Frau ist Deutsche und arbeitet. Weil unser Einkommen aber nicht ausreicht, holen wir uns Hilfe vom Jobcenter.

    Meine Frau und ich hatten schon lange heftige Auseinandersetzungen. Es kam zu körperlichen Angriffen. Er beleidigt mich ständig, macht rassistische Aussagen und wirft mich ständig aus dem Haus. In unserem letzten Gespräch habe ich als Mann körperlich eingegriffen, um ihn aufzuhalten. Anschließend schaltete sich die Polizei in den Vorfall ein. Die Polizei sagte, wenn ich Anzeige erstatte, sei es meiner Frau verboten, einmal nach Hause zu kommen. Ich habe keine Anzeige erstattet, damit meine Frau keinen Ärger bekommt, aber am Ende wurde ich für eine Weile aus dem Haus verwiesen, weil sie Anzeige erstattete. Aber ich habe der Polizei alles erzählt, als es passierte. Und ich habe die Audioaufnahme dieses Tages. Das letzte Mal gab es einen solchen Angriff im August, und die Polizei rückte erneut an. Sie überwiesen meinen Mann auch an das Rehabilitationszentrum. Am nächsten Tag konnte ich dort raus, weil ich gegangen bin. Ansonsten musste er eine gewisse Zeit dort verbringen.

    Meine Frau ist eine Person, die ständig Alkohol trinkt und sich in keinem guten psychischen Zustand befindet. Leider habe ich das zu spät gemerkt. In seiner Vergangenheit gab es einige Vorfälle im Zusammenhang mit der Polizei, die in seiner Akte aufgeführt sind. Mit anderen Worten: Es gibt Beweise dafür, dass ich meine Viktimisierung auf viele Arten beweisen kann.

    Sie gaben mir zweimal eine Fiktionbescheinigung, ab 2 Monaten. Letzten Oktober habe ich eine elektronische Karte bis Oktober 6 gekauft. Auf der Karte steht, dass ich eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis habe.

    Meine Frage ist: Kann ich in Deutschland bleiben, wenn ich in getrennten Häusern wohne? Oder kann ich im Falle einer Scheidung meine Aufenthaltserlaubnis nutzen? Ich habe keine Ahnung, wie ich vorgehen soll.

    Die gleiche Situation ist bei mir, ich lebe mit psychisch kranken Menschen zusammen. Es ist 15 Monate her, seit ich geheiratet habe, ich weiß nicht, wie die restlichen Tage verlaufen werden. Was ist das Ergebnis? Haben Sie sich angemeldet?

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