KANN ICH MEINE KINDER NACH DEUTSCHLAND BRINGEN

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    DENIZ2019KÖLN
    Teilnehmer

    FREUNDE, lasst mich den Sommer kurz ausklingen lassen. Ich lebe seit einem Jahr in Deutschland. Ich hatte meine zweite Ehe und kam mit der Familienzusammenführung. Meine Töchter aus meiner ersten Ehe sind jung in der Türkei und ihre Mutter ist gestorben. ICH ARBEITE HIER IN VOLLZEIT, ICH BEKOMME KEINE UNTERSTÜTZUNG VOM STAAT. WAS SOLL ICH TUN, UM MEINE KINDER MITZUBRINGEN? WELCHE BEDINGUNGEN SIND DIE? WENN ES JEMAND SCHON SCHON GEMACHT HAT, WÜRDE ICH ES LIEBEN, WENN ER IHRE INFORMATIONEN TEILT.

    herzlos
    Teilnehmer

    Gehen Sie zu einem Auswärtigen Amt und dort wird Ihr Einkommensstatus usw. überprüft. Sie sagen, dass das Gehalt von Ihnen und Ihrem jetzigen Ehepartner für Ihre zukünftigen Kinder ausreicht. Das Auswärtige Amt prüft und berechnet dies, je nach Bundesland usw. Man kann sie zeigen, man kann sie ohne Probleme mitbringen, wenn die Kinder 18 werden, darf man sie nicht mitbringen, das wollte ich auch, dass du es weißt.

    DENIZ2019KÖLN
    Teilnehmer

    Vielen Dank, ich denke, unsere Gehälter sind ausreichend, wir haben ein Gesamteinkommen von 3100 Euro, aber wenn sie etwas anderes wollen, wollte ich es vorbereiten, bevor sie gehen, ob sie die Quadratmeter des Hauses überprüfen, und das wollte ich auch um zu erfahren, ob wir uns bei der Ausländerbehörde hier in Auslandebehorde oder beim Konsulat in der Türkei bewerben sollten.

    herzlos
    Teilnehmer

    Wovon. Ich muss mein Wissen anwenden. Nein, Ihr Gehalt reicht aus. Sie schauen sich die Größe der Wohnung an, wenn ich mich recht erinnere, sollten es 15 Quadratmeter pro Person sein, ich bin mir nicht sicher, also wird ein 70 Quadratmeter großes Haus ausreichen, wenn es darauf ankommt, kann man einziehen , Kein Problem.

    Miacollogn zu
    Teilnehmer

    Melden Sie die Situation dem Jugendam und sie werden Ihnen sagen, was nötig ist.

    die omerumutes
    Teilnehmer

    Grundsätzlich ist es unerheblich, ob der in Deutschland lebende Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder selbst Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis ist. Wenn derjenige hier lebende Ehepartner/Kind deutsch ist, ist der Zuzug im Ergebnis einfacher.

    Bei der Familienzusammenführung durch ein Kind ist es in der Regel nicht erforderlich, Deutscher zu sein, es genügt ein Aufenthaltstitel. Bei der Familienzusammenführung durch ein Kind können davon nicht nur die Eltern der Kinder, sondern auch die Kinder durch ihre Eltern profitieren Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, sich zunächst über die Familienzusammenführung durch das Kind zu informieren.

    kanun olarakta genelde su paragrafta  “§ 29 AufenthG – Familiennachzug zu Ausländern” yazili olanlara bagli kalmak zorunda kaldiklarindan yasal hak olarakta bu sekilde önün acik olur.Tabi ki bu yasal haklarinla birlikte onlarda türkiyede cocuklarin tüm velayet haklarina kadar belgelerini mutlaka isterler.

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