Hallo,
Meine Frau ist deutsche Staatsbürgerin und ich bin als türkische Staatsbürgerin nach Deutschland gekommen. Ich warte derzeit auf die Freigabe der Sitzung. Ich werde sie in 2 Wochen haben, so Gott will. Meine Frau arbeitet im Moment nicht hier. Also, Ich kann auch nicht arbeiten. Kommen wir zu meiner Frage.
Wir haben eine Haus- und Arbeitsmöglichkeit in Belgien. Können meine Frau und ich mit der Aufenthaltserlaubnis, die ich von hier bekomme, nach Belgien ziehen und dort leben? Da meine Frau den Status einer EU-Bürgerin hat, weiß ich, dass sie das Recht hat, umzuziehen, wenn sie mir das Haus zeigt, in dem sie wohnen wird. Es wird also wie ein Umzug von einem Teil Deutschlands in einen anderen sein. Ich frage mich, ob sie von mir einige Bedingungen verlangen werden? Was sind die Details? Ich würde mich freuen, wenn jemand mit ein paar Infos helfen kann.