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    suskunxnumx
    Teilnehmer

    Hallo, ich habe am 13 ein Visum über ein ungeborenes Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft beantragt. Meine Frau ist Türkin, lebt aber seit 02 Jahren in Deutschland. Damit das Kind bei der Geburt deutsche Staatsbürgerin wird der Ehegatten müssen sich entweder seit 2018 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten oder seit drei Jahren über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen. Die neugeborenen Kinder von Eltern, die diese beiden Voraussetzungen erfüllen, gelten automatisch als deutsche Staatsbürger Ich lebe seit 18 Jahren in Deutschland in meinem Visumsantrag, aber obwohl 8 Monate vergangen sind, kommt immer noch keine Antwort von der Ausländerbehörde und obwohl das Konsulat der Ausländerbehörde Zeit gibt, gibt sie auch keine Antwort Gestern erhielt das Konsulat eine Antwort von der Ausländerbehörde, da das Visum während der Ablauffrist abgelaufen war. Er übernahm die Genehmigung und schickte ein erläuterndes Papier Meine Frau bezieht staatliche Beihilfen und verfügt über kein Einkommen, zweitens habe ich im Visumsantrag keine Bescheinigung vorgelegt und drittens hat das geborene Kind nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt, daher konnte das Visum bisher nicht erteilt werden Ich weiß, ich habe mich nicht über meine Frau beworben, und wir haben ein Kind, das etwa zwei Monate alt ist. Warum hat er überprüft, ob meine Frau ein Einkommen hat, obwohl ich es nicht über meinen Ehepartner beantragt habe? Verstoß gegen das Gesetz. Zweitens: Wie und warum begründet er dies, obwohl die Bescheinigung bei der Antragstellung durch das Kind nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und die von ihm angeforderten Dokumente nicht einmal in der Liste enthalten sind? seit 18 Jahren beantragt, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben kann. Auch wenn ich das Dokument vorgelegt habe, aus dem hervorgeht, dass das Kind seit 4 Jahren in Deutschland lebt, kann er/sie sagen, warum das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erworben hat Ein Teil der Sache ist, dass ich am selben Tag wie dieses Dokument vom Konsulat einen Brief von der Stelle erhalten habe, an der das Kind einen deutschen Pass beantragt hat. Sie haben einen Brief geschickt, in dem stand, dass Sie den Pass Ihres Kindes abholen können, indem Sie 1 mitbringen Die Frage ist nun, ob es nicht möglich ist, dass das Konsulat einerseits sagt, dass Ihr Kind kein Visum erhalten kann, weil es die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erhalten hat, und andererseits, dass die zuständige deutsche Einrichtung sagt, dass der Pass oder Ausweis des Kindes ausgestellt wurde, kommen Sie und holen Sie ihn ab? Bedeutet das nicht, dass eine Diskrepanz vorliegt oder dass dies absichtlich geschehen ist? Wie wird diese falsche Entscheidung korrigiert?

    mesutxnumx
    Teilnehmer

    Ich habe mich gefragt, ob Sie eine Lösung für Ihr Problem gefunden haben?

    mesutxnumx
    Teilnehmer

    Hallo, ich habe am 13 ein Visum über ein ungeborenes Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft beantragt. Meine Frau ist Türkin, lebt aber seit 02 Jahren in Deutschland. Damit das Kind bei der Geburt deutsche Staatsbürgerin wird der Ehegatten müssen sich entweder seit 2018 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten oder seit drei Jahren über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen. Die neugeborenen Kinder von Eltern, die diese beiden Voraussetzungen erfüllen, gelten automatisch als deutsche Staatsbürger Ich lebe seit 18 Jahren in Deutschland in meinem Visumsantrag, aber obwohl 8 Monate vergangen sind, kommt immer noch keine Antwort von der Ausländerbehörde und obwohl das Konsulat der Ausländerbehörde Zeit gibt, gibt sie auch keine Antwort Gestern erhielt das Konsulat eine Antwort von der Ausländerbehörde, da das Visum während der Ablauffrist abgelaufen war. Er übernahm die Genehmigung und schickte ein erläuterndes Papier Meine Frau bezieht staatliche Beihilfen und verfügt über kein Einkommen, zweitens habe ich im Visumsantrag keine Bescheinigung vorgelegt und drittens hat das geborene Kind nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt, daher konnte das Visum bisher nicht erteilt werden Ich weiß, ich habe mich nicht über meine Frau beworben, und wir haben ein Kind, das etwa zwei Monate alt ist. Warum hat er überprüft, ob meine Frau ein Einkommen hat, obwohl ich es nicht über meinen Ehepartner beantragt habe? Verstoß gegen das Gesetz. Zweitens: Wie und warum begründet er dies, obwohl die Bescheinigung bei der Antragstellung durch das Kind nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und die von ihm angeforderten Dokumente nicht einmal in der Liste enthalten sind? seit 18 Jahren beantragt, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben kann. Auch wenn ich das Dokument vorgelegt habe, aus dem hervorgeht, dass das Kind seit 4 Jahren in Deutschland lebt, kann er/sie sagen, warum das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erworben hat Ein Teil der Sache ist, dass ich am selben Tag wie dieses Dokument vom Konsulat einen Brief von der Stelle erhalten habe, an der das Kind einen deutschen Pass beantragt hat. Sie haben einen Brief geschickt, in dem stand, dass Sie den Pass Ihres Kindes abholen können, indem Sie 1 mitbringen Die Frage ist nun, ob es nicht möglich ist, dass das Konsulat einerseits sagt, dass Ihr Kind kein Visum erhalten kann, weil es die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erhalten hat, und andererseits, dass die zuständige deutsche Einrichtung sagt, dass der Pass oder Ausweis des Kindes ausgestellt wurde, kommen Sie und holen Sie ihn ab? Bedeutet das nicht, dass eine Diskrepanz vorliegt oder dass dies absichtlich geschehen ist? Wie wird diese falsche Entscheidung korrigiert?

    Ich habe mich gefragt, ob Sie eine Lösung für Ihr Problem gefunden haben

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