Berufung auf die Verweigerung des Visums

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    melo1903melo
    Teilnehmer

    Hallo Freunde, mein Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung wurde abgelehnt, obwohl mein Verlobter ein Nettogehalt von 2150 Euro hatte. Ich werde den Originaltext unten kopieren, und dann haben meine Verlobte und ich beschlossen, einen Antrag bei einem Anwalt zu stellen, weil die Miete des Hauses hoch war Meine Verlobte lebte bei ihrem Vater und ihrer Mutter. 1000 Euro, aber sie haben dem Konsulat und den Ausländern nur 500 Euro für mich gezeigt. Wann kommt das Ergebnis unseres Einspruchs, den wir bei der Außenstelle eingelegt haben, und wie wird auf die Einsprüche im Allgemeinen reagiert? ?Ich erwarte Kommentare von erfahrenen Freunden. Seite 2 von 3 GmbH (ungekündigtes und unbefristetes Arbeitsverhältnis, Eintritt 01.07.2008). Der pfändbare Betrag bei einem Nettolohn von 2147,93 € monatlich liegt bei 672,99 € (vgl. Bekanntmachung zu den s8 850c und 850f der Zivilprozessordnung, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019 vom 11. 2019). Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist ein pfändbarer Betrag in Höhe Haushaltsvorstand nach §§ 20, § 28 SGBII, zzgl. als Wohnungskosten der Richtwert für eine Person in Höhe von 495,00 €). von 927 € nötig (432,00 €) 5 ( Für ein Absehen von der Sicherung des Lebensunterhalts liegen keine Anhaltspunkte vor und es wurden auch keine geltend gemacht. Ausländerbehörde versagt ihre notwendige Zustimmung. Ich möchte Sie vorsorglich auf Folgendes hinweisen: Sollte die Ehe. st als gesichert. Da sich bei der Berechnung des Lebensunterhaltes anhand der Tabelle zum Ehegattennachzug niedrigere Anforderungen ergeben, als zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung, würde das Einkommen der Referenzperson, auch ohne Berücksichtigung von Steuerklasse III, ausreichen umsunterhaltödenf 1 €, errechnet aus Regelbedarf gem. §§ 1, § 1 SGB II für Haushaltsvorstand in Höhe von 2014 €, zzgl. Regelbedarf für Haushaltsangehörige ab 1380,00 in Höhe von 20 € sowie Wohnungskosten in Höhe von 28 € (Richtwert für 432,00 Personen), dem ein zu berücksichtigendes Einkommen in Höhe von 18 € gegenüberstehtem Nettoeinkommen von 345,00 €, abzgl. Pauschalbetrag pro Erwerbstätigen nach § 603,00 b Abs. 2 SGB II in Höhe von 2047,93 € gegenübersteht). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

    herzlos
    Teilnehmer

    Grüße, seine Mutter und sein Vater arbeiten nicht, ich glaube, sie bekommen kein Geld vom Staat, wenn ich das richtig verstehe, ist hier die Situation. Wenn man nach Deutschland kommt, denken sie, dass 2000 Euro für eine vierköpfige Familie nicht ausreichen werden. Machen Sie sich keine Sorgen, zahlen Sie nicht für einen Anwalt. Esin sollte ein separates Haus mieten und zeigen, dass sie alleine lebt, auch wenn ihre Familie nicht arbeitet, sie sollte Sozialhilfe beantragen, Sie werden so schnell wie möglich ihre Aufenthaltserlaubnis bekommen, ich denke, das Hindernis für Sie ist, dass sie lebt mit ihrer Familie und ihre Familie hat kein Einkommen. Die Leute im Auswärtigen Amt halten sich an die Gesetze, prüfen aber die kleinsten Details und bewerten die Lücken. Erzähl mir etwas Logik. Lass es uns tun. Zum besseren Verständnis sagen Sie, dass der Geldbetrag, der für die monatlichen Ausgaben einer 4-Person erforderlich ist, 432 x 432 = 4 + 1728 Euro für Miete beträgt. Das Gehalt muss 1000 Euro betragen, damit Ihr Visum ausgestellt werden kann. Rechtlich kann man nichts machen, wenn man 2728 Anwälte einschaltet kostet das 10-4000 Euro, das Beste was ich sagen kann ist beraten. Lass ihn zum Beispiel in ein separates Haus gehen und alleine leben, du hast keine andere Wahl, Respekt.

    melo1903melo
    Teilnehmer

    Vielen Dank für Ihren Kommentar, mein Freund. Zumindest haben Sie darüber nachgedacht und selbst eine Schlussfolgerung gezogen, aber es gibt eine Situation wie diese, der zukünftige Vater hat Krebs und erhält eine beträchtliche Menge Hilfe, und die Mutter der Mutter ist es auch Sie erhält bereits finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt, daher hat das Geld, das sie erhält, nichts mit ihrem Lebensunterhalt zu tun. Sie haben mir in ihrem Brief keinen solchen Grund genannt, warum haben sie mir etwa 900 Euro gezeigt, das Problem ist, sie haben hinzugefügt a Teil sagt: „Ich bin nicht verheiratet, ich bin verlobt.“

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